Folgende Grundsätze bestimmen unser Handeln:
- Selbstbefähigung: Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe, so dass eine individuelle Befähigung zur Alltags- und Lebensbewältigung erfolgt.
- Information: Wir klären unsere KlientInnen zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten auf.
- Gleichbehandlung: Eine Unterscheidung oder Bevorzugung nach Alter, Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung ist für uns ausgeschlossen.
- Zugänglichkeit: Unsere Angebote zeichnen sich durch eine gute Erreichbarkeit, ausreichende Niederschwelligkeit im Sinne des Abbaus möglicher Zugangshürden sowie einer ganzheitlichen Ausrichtung aus.
- Respektvoller Umgang: Wir pflegen einen stets freundlichen, respektvollen und höflichen Umgang mit unseren KlientInnen, der zu gegenseitiger Anerkennung führen soll.
- Transparenz: Wir informieren die beteiligten AkteurInnen über die Aspekte unserer Tätigkeit. Dies gilt insbesondere für die Information unserer KlientInnen, die im Regelfall aufgrund der Sprachbarriere mit Verständnisproblemen zu kämpfen haben.
- Ressourcenorientierung: Wir berücksichtigen die vorhandenen Ressourcen der KlientInnen und unterstützen bei der Weiterentwicklung dieser Ressourcen zur Erweiterung der individuellen Handlungsfähigkeit.
- Kontinuität: Alle unsere Maßnahmen zielen auf eine langfristige Entwicklung unserer KlientInnen ab und sind eingebettet in eine systematisch ausgearbeitete individuelle Bedarfs- und Zielanalyse.
- Partizipation: Die KlientInnen werden bei der Planung und Gestaltung unserer Angebote beteiligt.
- Beschwerdemöglichkeit: Unsere KlientInnen erhalten von uns die Möglichkeit, sich an eine externe Beschwerdestelle zu wenden.